Geschlossene Kraftfahrzeuge, die mit Druckgasflaschen unterwegs sind, sind esetzlich verpflichtet, zwei nicht verschließbare Öffnungen im Laderaum zu integrieren (siehe GGVS und Merkblatt DVS 0211)
Die Lüfter müssen diagonal angeordnet werden. Sie müssen jeweils einen Luftdurchlass von 100 cm2 haben. Empfohlen wird, eine Öffnung vorne im Dachbereich anzubringen und die zweite im Fahrzeugheck unten.
Die Montage erfolgt durch eine Bohrung durch die Bodenplatte sowie dem Fahrzeugboden.
Der Bodenbelüfter wird oben verschraubt und von unten mit Karrossieriedichmasse fachgerecht abgedichtet.
101022 140x140 mm
101023 200x200 mm
Bei vorhandener Dach Innenverkleidung wird ein extra Adapter ADSLIM benötigt